Kosten
Was kostet was?
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir wegen der Vielfältigkeit der Vermessungsaufgaben Ihnen hier kein elektronisches Kostenberechnungsprogramm zur Verfügung stellen.
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Die Abrechnung für amtliche Vermessungsaufgaben (Liegenschaftsvermessungen) erfolgt nach der "Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostO) vom 29. Januar 2010", gültig ab 16. Februar 2010(GVBL 2010, Nr.1, S.1).