Liegenschaftsvermessungen sind Vermessungen zur Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen, zur
Bildung von neuen Flurstücken, zur Einmessung von Gebäuden und deren Veränderungen sowie zur
Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters.
- Bildung neuer Flurstücke durch:
- Zerlegung / Teilung
- Sonderung
- Verschmelzung / Vereinigung
|
- Grenzfeststellungen, Grenzwiederherstellungen, Abmarkungen, Grenzanzeigen
|
- Erfassung von Gebäuden und/oder sonstigen wesentlichen baulichen Anlagen sowie deren
Veränderungen (Gebäudeeinmessungen)
|
- qualitative Verbesserung des Katasternachweises (Katasterneuvermessungen)
|
- Erfassung anderer Sachverhalte (Nutzungsarten, Lagebezeichnungen und Topographie),
soweit sie im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden
|
- Vermessung langgestreckter Anlagen (Strassen, Wege, Bahnanlagen und Gewässer)
|